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STATUTEN |
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Statuten Verkehrsverein Wädenswil
1. Name, Sitz und Zweck __________________________________________________________
1.1. Name, Sitz Unter dem Namen Verkehrsverein Wädenswil (im folgenden VVW) besteht, mit Sitz in Wädenswil, ein Verein im Sinne Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2. Zweck Der Verkehrsverein bezweckt, selbständig oder in Zusammenarbeit mit Behörden und Privaten, die Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität zum Wohle der Wädenswiler EinwohnerInnen.
1.3 Aufgaben - Führung eines Verkehrsbüros - Herausgabe eines Veranstaltungskalenders - Organisation der Chilbi - Erfüllung weiterer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen - Unterstützung aller Bestrebungen zur Verschönerung der Stadt
2. Mitgliedschaft _________________________________________________________
2.1. Mitglied des Vereins können werden.
- Behörden - Vereine - Unternehmen (Firmen) - Private (Einzel / Familien)
2.2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
2.3. Mitglieder, die ihren Beitragspflichten nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
3. Organe __________________________________________________________
Der Verkehrsverein hat folgende Organe.
3.1. Generalversammlung
3.2. Vorstand
3.3. Rechnungsrevisoren
4. Die Generalversammlung __________________________________________________________
4.1. Innert drei Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres (Kalenderjahr) findet die ordentliche Generalversammlung statt.
4.2. Die Einladung dazu erfolgt mindestens 10 Tage vorher.
4.3. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit auf Beschluss des Vorstandes angeordnet oder auf Verlangen von 5 % der Mitglieder einberufen werden.
4.4. Für eine Statutenrevision ist eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
4.5. Die ordentliche Generalversammlung hat folgende Geschäfte zu erledigen.
- Abnahme des Protokolls - Abnahme des Jahresberichtes - Abnahme der Jahresrechnung und Bericht der Rechnungsrevisoren - Abnahme des Budgets - Festsetzung des Jahresbeitrages - Wahl des Präsidenten und des Vorstandes - Wahl von zwei Rechnungsrevisoren - Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Antrag des Vorstandes - Behandlung der eingereichten Anträge Anträge an die Generalversammlung sind dem Präsidenten 5 Tage vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen.
5. Vorstand __________________________________________________________
5.1 Der Vorstand besteht aus dem.
- Präsidenten - Vizepräsidenten - Rechnungsführer - Aktuar sowie höchstens fünf Beisitzern
5.2. Die Aufgabe des Vorstandes sind.
- Vorbereitung der Generalversammlung - Erstellen des Jahresprogramms - Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung - Erledigung der laufenden Geschäfte - Berichterstattung und Formulierung der Zielsetzungen - Organisation einer Koordinationssitzung mindestens 1x jährlich mit den Quartiervereinen, IWS und nach Bedarf weiteren Institutionen.
5.3. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt jährlich.
5.4 Der Vorstand erhält die Kompetenz nicht budgetierte Ausgaben bis zu total Fr. 5'000.-- jährlich zu beschliessen.
5.5. Der Präsident oder der Vizepräsident zeichnen mit dem Rechnungsführer oder Aktuar kollektiv zu Zweien.
6. Finanzen __________________________________________________________
6.1. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
6.2. Der VVW bestreitet seine Ausgaben aus Mitgliederbeiträgen sowie Beiträgen der öffentlichen Hand, von Vereinen und Unternehmen.
6.3. Für Vereinsverbindlichkeiten zeichnet der Rechnungsführer kollektiv mit einem unterschriftsberichtigtem Vorstandsmitglied.
6.4. Für die Vereinsverbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
7. Auflösung des Vereins __________________________________________________________
7.1. Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Generalversammlung durch eine Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
7.2. Das Vereinsvermögen wird der Stadt zuhanden einer allfällig später sich gründenden, gleichartigen Institution übergeben.
Genehmigt durch die Generalversammlung vom 15. März 2010
Der Präsident: Paul Bossert
Die Aktuarin: Maya Baumann
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